Geschäftsnummer: | 99.5150 |
Eingereicht von: | Banga Boris |
Einreichungsdatum: | 13.12.1999 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für auswärtige Angelegenheiten |
Schlagwörter: | Massenhaften; Erfüllen; Schritten; Bundesrates; Haltung; Versagt; Kläglich; EU-Regierungen; OSZE; Völkermordsdefinition; Kriterien; Russlands; Bombardierungen; Angelegenheit; innere; Keinesfalls; Flüchtlingskonvois; Kreuzes; Roten; Wagen; Beschiessung; Tschetscheniens; Unternommen |
Die massenhaften Bombardierungen Tschetscheniens sowie die Beschiessung von Wagen des Roten Kreuzes und von Flüchtlingskonvois sind keinesfalls eine "innere Angelegenheit" Russlands, sondern erfüllen alle Kriterien der Völkermordsdefinition. OSZE, Uno und die EU-Regierungen haben bis heute kläglich versagt.
Wie ist die Haltung des Bundesrates, und was hat er bis heute an konkreten Schritten unternommen?