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Anfrage: Russland begeht in Tschetschenien Völkermord

Geschäftsnummer:

99.5150

Eingereicht von:

Banga Boris

Einreichungsdatum:

13.12.1999

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Schlagwörter:

Massenhaften; Erfüllen; Schritten; Bundesrates; Haltung; Versagt; Kläglich; EU-Regierungen; OSZE; Völkermordsdefinition; Kriterien; Russlands; Bombardierungen; Angelegenheit; innere; Keinesfalls; Flüchtlingskonvois; Kreuzes; Roten; Wagen; Beschiessung; Tschetscheniens; Unternommen

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Eingereichter Text

Die massenhaften Bombardierungen Tschetscheniens sowie die Beschiessung von Wagen des Roten Kreuzes und von Flüchtlingskonvois sind keinesfalls eine "innere Angelegenheit" Russlands, sondern erfüllen alle Kriterien der Völkermordsdefinition. OSZE, Uno und die EU-Regierungen haben bis heute kläglich versagt.

Wie ist die Haltung des Bundesrates, und was hat er bis heute an konkreten Schritten unternommen?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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